Erschließungsbeitrag zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die Erschließung, also die erstmalige Herstellung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wegen und Plätzen), bildet die rechtliche Voraussetzung für die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Grundstück im Außenbereich, welches durch ein Neubaugebiet erstmals erschlossen wird. 


    Die Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, für die Erschließung von Grundstücken Erschließungsbeiträge zu erheben.