Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden
Leistungsbeschreibung
Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die deutsche Bundesflagge führt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod.
Dazu verfasst die Schiffsführerin oder der Schiffsführer ein Protokoll, das sie oder er an das Standesamt I in Berlin sendet.
Sie müssen den Tod bei der Schiffsführerin oder dem Schiffsführer melden, wenn Sie bei dem Sterbefall anwesend waren oder ihn bemerkt haben.
Die Beurkundung im deutschen Sterberegister erfolgt in jedem Fall, auch wenn die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Im Standesamt I erhalten Sie als Familienmitglied oder als Person mit einem berechtigten Interesse auch die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem deutschen Seeschiff während einer Reise ereignet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn der Todesfall auf einem deutschen Seeschiff eintritt, das in einem ausländischen Hafen liegt, gilt dies als Sterbefall im Ausland und wird in dem betreffenden Land beurkundet.

