Sterbefall auf ausländischem Seeschiff nachbeurkunden lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes.

    Wenn eine Person auf einem ausländischen Seeschiff verstirbt, unterliegt das den gleichen Regeln wie ein Todesfall im Ausland. Der Todesfall wird gegebenenfalls in dem betreffenden Land beurkundet, in dem der Todesfall eintrat.

    Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

    Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

    Die Nachbeurkundung gilt für verstorbene Personen:

    • mit deutscher Staatsangehörigkeit
      • mit Inlandswohnsitz
      • ohne Inlandswohnsitz
    • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
    • in Deutschland anerkannte Staatenlose

    Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

  • Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet.
    • Sie sind:
      • Ehepartnerin oder -partner
      • Lebenspartnerin oder -partner
      • Nachkomme
      • Elternteil
      • Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
    • Nachweis über den Sterbefall, zum Beispiel:
      • ausländische Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit:
        • Übersetzung und
        • Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
        • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Nachweis über Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, zum Beispiel:
      • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ihre Geburtsurkunde
      • Nachweis Ihres berechtigten Interesses
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Hier können Sie benötigte Unterlagen direkt online beantragen:

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Sterbefalls bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

  • Kurztext

    • Schiffe fahren unter Landesflagge und gehören rechtlich zum Territorium dieses Landes
    • Beurkundung des Sterbefalls erfolgt gegebenenfalls in dem betreffenden Land
    • Sterbefall kann in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden
    • notwendig, wenn Sterbeurkunden in Deutschland ausgestellt werden sollen
    • Nachbeurkundung gilt für verstorbene Personen:
      • mit deutscher Staatsangehörigkeit
        • mit Inlandswohnsitz
        • ohne Inlandswohnsitz
      • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
      • in Deutschland anerkannte Staatenlose
    • zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte
    • ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt I in Berlin zuständig

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

Anliegen oder Fragen an das Standesamt?

Einfach online übermitteln

Termin bei Bedarf

Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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