Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen
Leistungsbeschreibung
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, wird grundsätzlich in dem betreffenden Land beurkundet.
Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.
Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.
Die Nachbeurkundung ist möglich für verstorbene Personen:
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- mit Inlandswohnsitz
- ohne Inlandswohnsitz
- in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
- in Deutschland anerkannte Staatenlose
Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
- Sie sind:
- Ehepartnerin oder -partner
- Lebenspartnerin oder -partner
- Nachkomme
- Elternteil
- Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person, gegebenenfalls mit:
- Übersetzung und
- Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
- Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- Nachweis über Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, zum Beispiel:
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ihre Geburtsurkunde
- Nachweis Ihres berechtigten Interesses
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde MontabaurHier können Sie benötigte Unterlagen direkt online beantragen:
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Sterbefalls bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Kurztext
- Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland erfolgt in dem betreffenden Land
- Sterbefall kann in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden
- notwendig, wenn Sterbeurkunden in Deutschland ausgestellt werden sollen
- Nachbeurkundung möglich für verstorbene Personen:
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- mit Inlandswohnsitz
- ohne Inlandswohnsitz
- in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
- in Deutschland anerkannte Staatenlose
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte
- ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt I in Berlin zuständig

