Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, wird grundsätzlich in dem betreffenden Land beurkundet.

    Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

    Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

    Die Nachbeurkundung ist möglich für verstorbene Personen:

    • mit deutscher Staatsangehörigkeit
      • mit Inlandswohnsitz
      • ohne Inlandswohnsitz
    • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
    • in Deutschland anerkannte Staatenlose

    Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

  • Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
    • Sie sind:
      • Ehepartnerin oder -partner
      • Lebenspartnerin oder -partner
      • Nachkomme
      • Elternteil
      • Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person, gegebenenfalls mit:
      • Übersetzung und
      • Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
      • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Nachweis über Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, zum Beispiel:
      • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ihre Geburtsurkunde
      • Nachweis Ihres berechtigten Interesses
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Hier können Sie benötigte Unterlagen direkt online beantragen:

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Sterbefalls bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

  • Kurztext

    • Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland erfolgt in dem betreffenden Land
    • Sterbefall kann in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden
      • notwendig, wenn Sterbeurkunden in Deutschland ausgestellt werden sollen
    • Nachbeurkundung möglich für verstorbene Personen:
      • mit deutscher Staatsangehörigkeit
        • mit Inlandswohnsitz
        • ohne Inlandswohnsitz
      • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
      • in Deutschland anerkannte Staatenlose
    • zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte
    • ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt I in Berlin zuständig

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

Anliegen oder Fragen an das Standesamt?

Einfach online übermitteln

Termin bei Bedarf

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern