Winterdienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Das Wichtigste zum Winterdienst in Kürze:

    • Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt beziehungsweise von Schnee und Eis freigehalten werden.
    • Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche).
    • Mit dem Räumen ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beginnen. In der Woche gilt das von 07:30 bis 19:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09:30 bis 19:00 Uhr. Auch nach 19:00 Uhr fällt noch Schnee, entsteht noch Glätte. Beides muss bis spätestens 07:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:30 Uhr beseitigt werden

    Weitere Informationen für die einzelnen Gemeinden der VG Montabaur finden Sie hier

    Strassenreinigung und Winterdienst

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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