Briefwahl beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Wir empfehlen, bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die Briefwahl zu beantragen. In diesem Fall können bei Lieferung der gedruckten Stimmzettel die Briefwahlunterlagen sofort postalisch versendet werden.

    Sie habend folgende Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen:

    • per Mail an briefwahl@montabaur.de
    • schriftlich mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur – Wahlamt -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

    Sobald Sie die Wahlbenachrichtigungen erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten die Briefwahl zu beantragen:

    • schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
    • online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

    Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!

  • Voraussetzungen

    • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
    • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Den Antrag für den Wahlschein stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.

  • Kurztext

    • Wahlschein Ausstellung
    • Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
    • Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
    • Beantragung persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Post) möglich, bei manchen Gemeinden/Städten auch online
    • zuständig: Gemeinden/Wahlämter