Ratte melden

  • Leistungsbeschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.  Ihr Kot und Urin führt zu Geruchsbelästigung und sie übertragen zudem gefährliche Krankheiten.

  • Verfahrensablauf

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
       
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
       
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
       
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (z.B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.

  • Bemerkungen

    Viele Informationen zur Schädlingsbekämpfung hält die Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereit. Ist ihre Schädlingsbekämpfung erfolglos oder gar nicht erst erfolgt, kann es vorkommen, dass das zuständige Ordnungsamt (rechtliche) Maßnahmen anordnet.

  • Kurztext

    Ein Rattenbefall muss unbedingt bekämpft werden. Meldungen zu einem Befall sind hierbei sehr hilfreich. Die Zuständigkeit zur Bekämpfung liegt entweder beim Eigentümer selbst oder im öffentlichen Bereich beim Ordnungsamt.

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten sowie wenn der Verursacher ein Dritter ist, wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt.

Zuständige Abteilungen

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