Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

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Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname  ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:

    • Adoption
    • Vornamenssortierung
    • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

    Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Onlinefunktion des Personalausweises

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

  • Voraussetzungen

    • Ihr Name hat sich geändert.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
    • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Bitte beachten:

    Bei der Beantragung eines Personalausweises für unter 16jährige muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein (Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr sind verpflichtend!). Zudemm muss vom nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche  Einverständniserklärung vorgelegt werden (siehe Formulare).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen

    Geltungsdauer: 10 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

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